Leistungen für Bildung und Teilhabe
„Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zusätzliche finanzielle Mittel für Familien, die über ein geringes Einkommen verfügen. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll der Zugang zu weiteren Bildungsangeboten erleichtert werden. Neben der Unterstützung im schulischen und außerschulischen Bereich, soll auch die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im sozialen und kulturellen Bereich (z.B. Spiel und Sport im Verein) ermöglicht werden. Wer kann einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen?
Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem
SGB II
SGB XII, Wohngeldgesetz,
Asylbewerberleistungsgesetz oder
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Antragsteller
dürfen noch keine 25 Jahre alt sein,
sollten eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sein.“