Leistungen für Bildung und Teilhabe
„Leistungen der Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, um gleichberechtigt an schulischen und kulturellen Angeboten teilnehmen zu können.
Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Kindern aus diesen Familien soll es erleichtert werden, am gemeinschaftlichen Leben im sozialen und kulturellen Bereich teilzunehmen. Anspruchsberechtigt beim Sozialamt sind Kinder aus Familien im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen sowie Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter sowie Hilfe zum Lebensunterhalt.
Leistungsempfänger nach dem SGB II (Bürgergeld) stellen Anträge für diese Leistungen direkt beim zuständigen Jobcenter.
Schülerinnen und Schüler aus den berechtigten Familien, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen, können folgende Leistungen erhalten: Lernförderung
Die Notwendigkeit der Lernförderung muss von der Schule festgestellt werden. Sie soll bei der Behebung von vorübergehenden Lernschwächen helfen. Kostenübernahme wird nicht gewährt, um die Empfehlung für eine bessere Schulart zu erlangen oder um Schüler*innen in einer Schulart zu halten, die dem Leistungsniveau des Kindes auf Dauer nicht angemessen ist.“