Leistungen für Bildung und Teilhabe
„Im Rahmen von Bildung und Teilhabe können Kosten für Mittagsverpflegung, Ausflüge & Fahrten, Lernförderung. Kultur, Sport & Freizeit, Schulbedarf und Schülerbeförderung übernommen werden.
Wer erhält die Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch zur Schule gehen, und über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.
Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte, die
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II),
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
Wohngeld oder
Kinderzuschlag erhalten.
Personen, die keine der oben genannten Leistungen erhalten, aber die Bedarfe aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht oder nur teilweise finanzieren können, können sich ebenfalls zur Beratung an die Fachstelle Bildung und Teilhabe wenden.
Wie erhalte ich die Leistungen?
Grundsätzlich sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gesondert geltend zu machen. Hierbei unterstützt Sie ein entsprechendes BuT-Formular. In diesem sind auch die erforderlichen Unterlagen aufgeführt, die von Ihnen einzureichen sind.
Leistungen werden in der Regel frühestens ab Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraumes der Sozialleistung gewährt.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.“