top of page

Landkreis Groß-Gerau

Bildung und Teilhabe

Region

Landkreis Groß-Gerau

Leistungen für Bildung und Teilhabe

„Mit den Bildung- und Teilhabeleistungen können Kinder einkommensschwacher Familien Angebote in Schule und Freitzeit nutzen, wenn sich die Eltern die Kosten dafür ansonsten nicht leisten können. Die Kinder erhalten durch die nachfolgend aufgelisteten Leistungen bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe können bewilligt werden?
Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen.

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

Aufwendungen für die Schülerbeförderung (ab der 11. Klasse) für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.

Angemessene Lernförderung (Nachhilfe) als Ergänzung zum schulischen Angebot.
Diese muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.

Junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Anspruch auf o.g. Leistungen, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten

Keinen Anspruch auf o.g. Leistungen haben: Student*innen und Auszubildende mit Ausbildungsgehalt.


Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft als monatliche Pauschale für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Z. B. Aktivitäten Sport, Kultur und Freizeiten.

Wer kann Leistungen beantragen?
Einkommensschwachen Familen, welche eine der nachfolgenden Leistungen beziehen, haben ebenso einen Anspruch auf die sogenannten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihre Kinder:

Wohngeld
Kinderzuschlag
Bürgergeld
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
(Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Wo ist der Antrag einzureichen?
=> Empfänger*innen von Bürgergeld (SGB II - Leistungen) wenden sich bitte an Ihr zuständiges Servicebüro des Jobcenters Kreis Groß-Gerau.“

bottom of page